Kostenloser Report · Stand Oktober 2026

Gesundheitsreform 2027

Honorarzuwachs gedeckelt, extrabudgetäre Leistungen budgetiert, Sondervergütungen gestrichen: Was das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ab 2027 für Ihre Praxis bedeutet — und welche Wege außerhalb der Gesamtvergütung bleiben.

Erst die eigene Lücke berechnen

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  • 11 Seiten, in 15 Minuten gelesen
  • Quellen von BMG, KBV und KV
  • Kein Newsletter, keine Weitergabe
Marketing DoctorsFür Praxen mit KassensitzGesundheits­reform 202711 Seiten · PDF · 2,8 MB

Für wen

Geschrieben für Praxen mit Kassensitz

  • Ihr Honorar hängt überwiegend an der Gesamtvergütung Ihrer KV.
  • Sie rechnen ambulante Operationen, Früherkennung oder Psychotherapie heute extrabudgetär ab.
  • Sie erbringen Leistungen, die Patienten auch selbst bezahlen würden — oder könnten sie erbringen.

Trifft nichts davon auf Sie zu, sparen Sie sich die 15 Minuten.

Die Lage

Vier Einschnitte, ein gemeinsames Ergebnis

Die Maßnahmen wirken unabhängig davon, wie wirtschaftlich eine Praxis heute arbeitet. Sie begrenzen, was die Gesamtvergütung an Honorarzuwachs zulässt.

Einschnitt 01

Honorarzuwachs gedeckelt

Für 2027 bis 2029 darf der Vergütungszuwachs höchstens der Grundlohnrate abzüglich eines Prozentpunkts entsprechen.

Folge: Bei steigenden Personal-, Miet- und Materialkosten wächst die Lücke.

Einschnitt 02

Extrabudgetäres wird budgetiert

Ab 1. Januar 2027 gehen unter anderem ambulante Operationen, Früherkennungsuntersuchungen und große Teile der Psychotherapie in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung über.

Folge: Der Umsatz mit diesen Leistungen hängt stärker an der Gesamtvergütung Ihrer KV.

Einschnitt 03

Sondervergütungen entfallen

Gestrichen werden unter anderem Sondervergütungen für TSVG-Fälle, Hausarztvermittlungsfälle und offene Sprechstunden sowie Hygienezuschläge und die Vergütung der Beratung zur Organ- und Gewebespende.

Folge: Das Geld fehlt ersatzlos in der Abrechnung, sofern keine Kompensation vorgesehen ist.

Einschnitt 04

Mehr Prüfaufwand bei Arzneimitteln

Seit 30. Juli 2026 sind Homöopathika, anthroposophische Arzneimittel und Cannabisblüten nicht mehr zulasten der GKV verordnungsfähig. Bundesweite Praxisbesonderheiten bei Arzneimitteln mit Zusatznutzen sind entfallen.

Folge: Die KBV erwartet mehr Prüfaufwand und ein höheres Regressrisiko.

Wie stark Ihre Praxis betroffen ist, hängt von Fachgruppe, Leistungsspektrum und KV-Region ab. Die KVen veröffentlichen fachgruppenspezifische Schnellinfos. Maßgeblich ist der Gesetzestext, BGBl. 2026 I Nr. 228.

Der Rechner

Wie groß ist Ihre Lücke?

Setzen Sie Ihre eigenen Zahlen ein. Der Rechner nimmt den Honorardeckel von einem Prozentpunkt und schreibt ihn gegen Ihre Kostensteigerung über drei Jahre fort — derselbe Rechenweg wie auf Seite 5 des Reports.

Fest im Rechner: der Deckel von einem Prozentpunkt für 2027 bis 2029.

Ihre Lücke, fortgeschrieben

2027-10.000 €
2028-20.700 €
2029-32.137 €
Summe 2027–2029-62.837 €

Was das in Selbstzahlerleistungen bedeutet

Ø Lücke pro Jahr20.946 €
÷
Umsatz je Leistung500 €
=
Leistungen pro Jahr42rund 3 pro Monat
Umsatz ist kein GewinnMaterial, Personal und Behandlungszeit sind davon abzuziehen. Die Zahl zeigt die Größenordnung, nicht den Ertrag.
Keine PrognoseAlle Werte sind Ihre eigenen Annahmen. Die Grundlohnrate für 2027 steht noch nicht fest, entfallene Sondervergütungen sind nicht enthalten — die finden Sie in Ihrer Abrechnung.
Den vollständigen Rechenweg zeigt Seite 5 des Reports.

Der Hebel

Der Hebel liegt außerhalb der Kassenvergütung

Die Honorarregeln der Reform betreffen die Gesamtvergütung der Kassen. Privat- und Selbstzahlerleistungen werden direkt vom Patienten oder seiner privaten Versicherung bezahlt, die Abrechnung läuft nach GOÄ beziehungsweise GOZ.

01

Bestandspatienten sachlich informieren

Wer schon in Ihre Praxis kommt, kennt Sie. Verständliche Information über Ablauf und Kosten — durch Aushang, Webseite und das ärztliche Gespräch.

02

Bei Google gefunden werden

Vollständiges Unternehmensprofil, regelmäßig erbetene Bewertungen und eine eigene Leistungsseite je Selbstzahlerleistung. Darauf aufbauend Google Ads.

03

Auf Social Media sichtbar sein

Organisch mit fachlichen Beiträgen, bezahlt über Meta Ads für die, die noch nicht suchen. Hier gelten die engsten rechtlichen Grenzen.

ReihenfolgeErst Unternehmensprofil, Bewertungen und Leistungsseiten, dann Technik, dann Anzeigen. Ein Blog kommt zuletzt.

Was drinsteht

Vier Kapitel, keine Meinung

Der Report trennt Belegtes von Annahmen. Wo etwas noch nicht feststeht, steht das auch so da.

01

Die Lage

Beschluss, Inkrafttreten und Zeitplan des Gesetzes. Welche vier Einschnitte eine Praxis mit Kassensitz treffen und ab wann.

02

Die Rechnung

Der Rechenweg für die eigene Lücke — Honorardeckel gegen Kostensteigerung, fortgeschrieben über drei Jahre.

03

Der Hebel

Warum Selbstzahler- und Privatleistungen außerhalb der Gesamtvergütung liegen, und die drei Wege dorthin. Dazu der Rechtsrahmen aus fünf Gesetzen.

04

Selbstcheck

Zwölf Aussagen zum Abhaken und ein Plan für die ersten 90 Tage — Reihenfolge inklusive.

Wer das geschrieben hat

Marketing Doctors arbeitet für Praxen und MVZ an Sichtbarkeit und Patientengewinnung — und damit täglich an der Frage, welche Leistungen sich überhaupt bewerben lassen und wo Heilmittelwerbegesetz und Berufsrecht die Grenze ziehen. Der Report fasst zusammen, was dazu aus Gesetzestext, KV-Veröffentlichungen und Angaben der KBV hervorgeht.

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Bevor Sie anfordern

Sechs Fragen, die uns dazu gestellt werden

Was kostet der Report?
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Bekomme ich danach einen Newsletter?
Nein. Wir nutzen Ihre Angaben für eine Rückfrage zum Report — per E-Mail oder Telefon —, sonst nichts. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen, dann löschen wir die Angaben.
Warum geben Sie das kostenlos heraus?
Weil wir Praxen betreuen, die vor genau dieser Rechnung stehen. Hilft Ihnen der Report weiter, melden Sie sich vielleicht. Wenn nicht, haben Sie trotzdem elf Seiten.
Wer bekommt meine Angaben?
Außer uns nur unser Formular- und Hosting-Dienstleister, der sie in unserem Auftrag verarbeitet. Keine Weitergabe zu Werbezwecken, kein Verkauf von Adressen.
Ist das Rechts- oder Steuerberatung?
Nein. Der Report ordnet die Lage für den Praxisalltag ein und ersetzt keine anwaltliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Prüfung des Einzelfalls.
Gilt das auch für meine KV-Region?
Das Gesetz gilt bundesweit. Wie stark Ihre Fachgruppe betroffen ist, hängt von Leistungsspektrum und KV ab — die Schnellinfos Ihrer KV ergänzen den Report um diese Ebene.

Rechtsrahmen

Werben ja. Aber innerhalb der Grenzen.

Für Praxiswerbung gelten strengere Regeln als für andere Branchen. Der Report geht diese fünf Bereiche durch.

HWG
Keine Heilversprechen, keine irreführenden oder unsachlichen Aussagen. Vorher-Nachher-Darstellungen sind nur eingeschränkt zulässig.
Berufsrecht · MBO-Ä § 27
Sachliche, berufsbezogene Information ist erlaubt. Anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung ist berufswidrig.
Wettbewerbsrecht · UWG §§ 5, 6, 7
Keine Irreführung, kein unzulässiger Vergleich. Kalte Werbeanrufe und Werbe-E-Mails ohne Einwilligung sind unzulässig.
Schweigepflicht · § 203 StGB, Art. 9 DSGVO
Keine Patientendaten in Marketing-Werkzeugen. Schon die Bestätigung eines Behandlungsverhältnisses kann die Schweigepflicht verletzen.
Bildrechte · KUG § 22, Art. 7 DSGVO
Erkennbare Personen nur mit schriftlicher, widerruflicher Einwilligung. Patienten zusätzlich nur mit Entbindung von der Schweigepflicht.
Das ist eine Risikoeinschätzung und keine Rechtsberatung. Vor dem ersten Einsatz von Anzeigen zur Patientengewinnung empfehlen wir eine anwaltliche Freigabe der Texte.
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Wie groß ist die Lücke in Ihrer Praxis?

Im kostenlosen Erstgespräch gehen wir Ihre Zahlen mit Ihnen durch und klären, welche Selbstzahlerleistungen zu Ihrer Praxis passen.

Kostenlos und unverbindlich. Wenn Werbung in Ihrem Fall nicht trägt, sagen wir Ihnen das im Gespräch.

Quellen und Hinweis

  • Bundesgesundheitsministerium: Pressemitteilung „Bundestag beschließt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz“, 10. Juli 2026.
  • Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg: Informationsseite zum Gesetz (Verkündung 29. Juli 2026, BGBl. 2026 I Nr. 228, Finanzrahmen).
  • PraktischArzt: „GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Folgen für Ärzte und Kliniken“ mit Angaben der KBV.

Stand Oktober 2026. Gesetzeslage und Angaben der Körperschaften können sich ändern, maßgeblich ist der Gesetzestext. Dieser Report und der Rechner ersetzen keine rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Beratung und keine Prüfung des Einzelfalls. Ergebnisse von Marketingmaßnahmen lassen sich nicht garantieren.