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Barrierefreie Praxiswebseite: Was das BFSG von Arztpraxen verlangt

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Seitdem kursieren zwei Falschaussagen nebeneinander: „Betrifft Arztpraxen nicht“ und „Jede Praxiswebseite muss jetzt barrierefrei sein“. Beides stimmt nicht. Es kommt darauf an, was Ihre Webseite tut — und wie groß Ihre Praxis ist.

Zineddine FakhirZineddine Fakhir
· 9 Minuten Lesezeit
Empfangsbereich einer Arztpraxis

Dieser Artikel erklärt die Regeln in verständlicher Form und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob Ihre Praxis im Einzelfall unter das Gesetz fällt, klären Sie mit einer im Medizinrecht tätigen Kanzlei.

Wen das Gesetz trifft — und wen nicht

Das BFSG erfasst unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die für Verbraucher erbracht werden. Der entscheidende Unterschied für Arztpraxen liegt darin, ob Ihre Webseite nur informiert oder ob man auf ihr etwas abschließen kann.

  • Reine Informationsseite — Leistungen, Team, Öffnungszeiten, Telefonnummer, Anfahrt: fällt nach überwiegender Auffassung nicht unter das BFSG.
  • Seite mit Online-Terminbuchung, Buchungsstrecke oder Shop-Funktion: hier wird ein Vertrag elektronisch angebahnt oder geschlossen — das spricht für eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr.
  • Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Auf diese Ausnahme fällt ein erheblicher Teil der Einzelpraxen.

Daraus folgt eine unbequeme Kombination: Ausgerechnet die Praxen, die online Termine anbieten und über 10 Beschäftigte liegen — also die wachsenden — sind am ehesten betroffen. MVZ und größere Gemeinschaftspraxen sollten das nicht auf sich beruhen lassen.

Warum die Rechtsfrage nicht die wichtigste ist

Selbst wenn Sie ausgenommen sind, bleibt ein praktisches Argument. Rund jeder vierte Mensch in Deutschland ist über 60, und ein erheblicher Teil Ihrer Patienten liest ohne Brille schlecht, bedient das Handy mit unruhiger Hand oder nutzt eine Vergrößerung.

Eine Seite, die für diese Menschen unbedienbar ist, verliert genau die Patientengruppe mit dem höchsten Behandlungsbedarf. Barrierefreiheit ist hier keine Auflage, sondern schlicht die Zielgruppe.

Sieben Punkte, die in der Praxis zählen

Der technische Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549, die im Wesentlichen auf die WCAG in der Stufe AA verweist. Übersetzt in das, was auf einer Praxiswebseite tatsächlich schiefgeht:

  • Kontrast. Grauer Text auf weißem Grund sieht ruhig aus und ist für viele nicht lesbar. Normaler Text braucht mindestens 4,5:1 gegen den Hintergrund.
  • Schriftgröße und Zoom. Die Seite muss sich auf 200 Prozent vergrößern lassen, ohne dass Inhalte abgeschnitten werden oder übereinanderliegen.
  • Bedienung mit der Tastatur. Jede Schaltfläche, jedes Aufklappmenü und jedes Formularfeld muss mit der Tabulatortaste erreichbar sein — und man muss sehen, wo man gerade steht.
  • Alternativtexte für Bilder. Jedes inhaltstragende Bild braucht eine Beschreibung. Dekoration bleibt bewusst leer, damit die Vorlesesoftware sie überspringt.
  • Formularfelder mit echter Beschriftung. Ein Platzhalter im Feld genügt nicht: Er verschwindet beim Tippen, und Screenreader lesen ihn unzuverlässig vor.
  • Sinnvolle Überschriftenstruktur. Eine H1, darunter H2 und H3 in der richtigen Reihenfolge. Blinde Nutzer springen von Überschrift zu Überschrift — bei Sprüngen verlieren sie die Orientierung.
  • Video und Ton. Ein Praxisvideo braucht Untertitel. Automatisch startende Musik oder Bewegung muss sich anhalten lassen.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit

Betroffene Anbieter müssen Verbraucher zusätzlich informieren: Welche Anforderungen erfüllt die Seite, wo bestehen Einschränkungen und an wen kann man sich wenden. Diese Erklärung gehört auf eine eigene, leicht auffindbare Seite — vergleichbar mit Impressum und Datenschutzerklärung.

Bei Verstößen ist die zuständige Marktüberwachungsbehörde am Zug. Sie kann Mängel feststellen, Abhilfe verlangen und Bußgelder verhängen. Praktisch relevanter ist der Weg über Beschwerden von Betroffenen und über Wettbewerber.

Drei verbreitete Missverständnisse

  • „Ein Barrierefreiheits-Werkzeug im Seitenrand genügt.“ Diese eingeblendeten Bedienleisten, die Kontrast und Schriftgröße nachträglich verändern, gelten unter Fachleuten als unzureichend und können bestehende Hilfsmittel sogar stören. Sie ersetzen keine barrierefreie Grundlage.
  • „Barrierefrei heißt hässlich.“ Kontrastwerte, Schriftgrößen und Bedienbarkeit sind Vorgaben an die Lesbarkeit, nicht an den Stil. Die meisten Seiten, die daran scheitern, sind nicht besonders schön — sie sind nur besonders hellgrau.
  • „Wir sind eine kleine Praxis, das betrifft uns nie.“ Die Ausnahme für Kleinstunternehmen ist an beide Schwellen gebunden. Wächst Ihr Team über zehn Beschäftigte, greift sie nicht mehr.

Aufwand und Reihenfolge

Bei einer bestehenden Seite hängt der Aufwand vollständig an der Grundlage. Ist die Seite technisch sauber aufgebaut, sind Kontraste, Alternativtexte und Formularbeschriftungen in ein bis zwei Arbeitstagen erledigt. Ist sie mit einem Baukasten zusammengeklickt worden, dessen Bausteine sich nicht mit der Tastatur bedienen lassen, hilft nur der Neubau.

Wenn Sie nicht alles auf einmal angehen können, arbeiten Sie in dieser Reihenfolge — sie folgt dem tatsächlichen Nutzen, nicht der Normstruktur:

  • Kontrast und Schriftgröße — betrifft die meisten Menschen und ist am schnellsten behoben.
  • Bedienbarkeit der Terminstrecke mit der Tastatur — hier entstehen die konkreten Ausfälle.
  • Alternativtexte und Formularbeschriftungen — Voraussetzung für Vorlesesoftware.
  • Überschriftenstruktur — wirkt zugleich auf die Auffindbarkeit bei Google.
  • Erklärung zur Barrierefreiheit — sobald das Übrige steht.

Was Sie in zwanzig Minuten selbst prüfen können

  • Öffnen Sie Ihre Seite und drücken Sie fünfmal Strg + Plus (Mac: Cmd + Plus). Verschiebt sich etwas so, dass es unlesbar wird?
  • Legen Sie die Maus weg und navigieren Sie nur mit der Tabulatortaste bis zur Terminbuchung. Erreichen Sie sie? Sehen Sie, wo Sie sind?
  • Prüfen Sie Ihre wichtigsten Seiten mit einem kostenlosen Prüfwerkzeug wie dem WAVE-Test oder dem Lighthouse-Bericht in Chrome. Beide zeigen Kontrast- und Strukturfehler in wenigen Sekunden.
  • Lassen Sie sich die Seite von Ihrem Handy vorlesen — VoiceOver auf dem iPhone, TalkBack auf Android. Was dabei unverständlich klingt, ist unverständlich.

Für einen Neubau gilt: Wird von Anfang an sauber gebaut, kostet Barrierefreiheit kaum Aufpreis. Teuer wird sie nur als Nachrüstung an einer Seite, deren Struktur nie dafür gedacht war.

Das Wichtigste in Kürze

Ob das BFSG Ihre Praxis erfasst, hängt an zwei Fragen: Können Patienten auf Ihrer Seite etwas buchen — und liegen Sie über der Kleinstunternehmensgrenze? Unabhängig davon lohnt sich die Umsetzung, weil Kontrast, Schriftgröße und Bedienbarkeit genau die Patientengruppe betreffen, die am häufigsten in Ihre Praxis kommt.

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